Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, April 05, 2007

Karfreitag.

Mit dem Bayerische Feiertagsgesetz nötigt die christliche Mehrheit Andersgläubige und Ungläubige, ihren Karfreitag mitzumachen:
"An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag.

Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Konkret bedeutet dies z.B. für unser Bamberger Café Abseits, daß wir in der Nacht von Donnerstag auf Karfreitag um Mitternacht die Musikbeschallung ausmachen müssen. Die Musikbeschallung bleibt dann den ganzen Karfreitag über verboten. Erst in der Nacht von Karfreitag auf Samstag dürfen wir ab Mitternacht wieder mit Musik beschallen. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, kommt nicht etwa in die Hölle oder muß hundertmal Ave Maria beten, sondern wird mit einem ordinären Bußgeld bestraft.

Wetten, daß, auch so massiv daran erinnert, kein Gast der Kreuzigung Jesu gedenkt, sondern eher in der Vorstellung schwelgt, diejenigen zu kreuzigen, die Andersgläubige, Ungläubige und weniger fromme Christen im Stile fanatischer Taliban ihren Glauben aufzwingen.

Darüber regen sich nicht wenige auf, andere ignorieren einfach diese Vorschrift oder versuchen sich mit juristischen Mitteln dagegen zu wehren: "Stadt untersagt Karfreitagsparty - Veranstalter wollen bis vor EU-Gerichtshof" und "Ein "Heidenspaß" wider das Feiertagsgesetz. Interview mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit, die eine Karfreitagsparty feiern will", in: Südddeutsche Zeitung vom 5. April 2007,(dummerweise sind beide Zeitungsartikel online nur kostenpflichtig zugänglich).

Siehe dazu auch unseren früheren Beitrag "Tanzverbot Karfreitag".