Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Mai 05, 2007

Mindestlohn, weil die Gastronomie sich angeblich nicht wehren kann.

In einem Interview ("Müller: RAG nicht zerschlagen", in: Rheinische Post vom 5. Mai 2007) begründet der saarländische Landrat Ministerpräsident Müller, warum er sich einen gesetzlichen Mindestlohn in der Gastronomie, dem Bewachungsgewerbe und der Friseurhandwerk vorstellen kann:
"Bei der Frage des verbindlichen Mindestlohns müssen wir unterscheiden, ob die Arbeitsplätze ortsgebunden sind oder nicht. Überall dort, wo die Arbeit verlagert werden kann, gefährdet ein nicht an der Produktivität orientierter Mindestlohn Arbeitsplätze. Bei allen ortsgebundenen Tätigkeiten kann ich mir vorstellen, dass durch Ausweitung des Entsendegesetzes verbindliche Mindestlöhne festgeschrieben werden...Ich denke an die Gastronomie, das Bewachungsgewerbe und das Friseurhandwerk, um nur drei Branchen zu nennen."
Ob sich da der Ministerpräsident von Bonsailand nicht irrt? Denn auch gastgewerbliche Produktionsprozesse können ins Ausland abwandern
  • Deutschland konkurriert als Tourismusstandort um Touristen und Geschäftsreisende. Es gibt zwar in Polen und Tschechien gesetzliche Mindestlöhne, die liegen aber mit monatlich 201 Euro in Polen und 199 Euro in Tschechien erheblich unter dem angedachten Mindestlohn von 4,50 Euro je Stunde. In Österreich, der Schweiz und Dänemark gibt es keinen Mindestlohn. Die Nähe des Saarlands zu Frankreich mag dort nahe legen, sich an einem französischen Mindestlohn zu orientieren, aber das französische Lohnniveau spielt für die Arbeitsmärkte etwa in Görlitz oder Hof keine Rolle.
  • Besonders in den Grenzgebieten zu Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz konkurriert die deutschen Gastronomen auch im Geschäft mit den Bewohnern dieser Grenzgebiete mit der Gastronomie jenseits der Grenze.
  • Das deutsche Gastgewerbe kann Arbeiten, die bislang betriebsintern erledigt werden, auslagern, sowohl ins Ausland (etwa das Waschen von Wäsche nach Polen) als auch in andere Branchen ohne Mindestlohn und mit niedrigeren, marktkonformen Löhnen. Man kann sogar ganze Küchen abgrenzen und einer anderen, nicht durch einen Mindestlohn drangsalierten Branche zuordnen.
  • Von Schwarzarbeit ganz zu schweigen.

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Kommentare:
Der Hype gegen den Mindestlohn ist doch übertrieben. Schon heute kann jeder nach Rumänien fahren, in Polen saufen, in Estland Urlaub machen etc. Schon heute wird die Wäsche in Polen gewaschen.

Und es kann mir niemand erzählen dass die Gäste alle nach Dänemark fahren, nur weil ein Essen dort 10c weniger kostet.
 
Wenn das Nachfrageverhalten auf geringe Änderungen der Preise nicht reagieren würde, hätten Anbieter die große Chance, ihre Preise beliebig zu erhöhen. Dem ist offensichtlich nicht so.

Welches Angebot ein Gast wahr nimmt, haengt sicherlich nicht nur vom Preis ab. Für den alltäglichen Gaststättenbesuch wird man sich ohnehin auf Angebote in der Nähe konzentrieren.

Ganz anders sieht es aus, wenn Familienfeiern, Betriebsfeiern und touristische Angebote, etwa Busreisen, geplant werden.

Ein Beispiel: Wenn ein Busreiseveranstalter eine mehrtägige Reise plant, die Station in Bamberg, Karlsbad und Prag macht, hat er sehr wohl die Alternative die Übernachtung mit Abendessen und Frühstück am nächsten Tag im Bamberger Raum (also Deutschland) einzuplanen oder in Tschechien. Dabei spielt der Preis, den ein Hotelier anbieten kann, eine wichtige, meist entscheidende Rolle, da Qualität in beiden Ländern angeboten wird. Der Preis, den der Hotelier anbieten kann, hängt entscheidend von den Kapitalkosten, den Lohnkosten und auch dem Mehrwertsteuersatz ab. Bei allen drei Faktoren ist der deutsche Hotelier unterlegen. Investitionen in Tschechien werden besser gefoerdert, die Loehne und die Mehrwertsteuer sind niedriger.

An dieser schlechten Wettbewerbssituation noch einmal zu Ungunsten des deutschen Hoteliers zu drehen, ist wirtschaftspolitisch verrückt.

Wer wirklich etwas für die Löhne im deutschen Gastgewerbe tun will, muß sich z.B. dafür einsetzen, daß für gastronomische Leistungen nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz berechnet werden muß. Dies würde den Spielraum für höhere Löhne im Gasttgewerbe erheblich erweitertn und zwar um bis zu 30%.
 
Die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für gastronomischen Leisten mag zwar "Spielraum" bedeuten, hat aber effektiv keine Auswirkung auf die Löhne. Als ob ein Unternehmer die Löhne erhöhen würde weil mehr Gewinn entsteht; das wär' ja unlogisch.

Zudem sinken die Preise ja auch nicht zwangsläufig wenn es keinen Mindestlohn gibt oder 2-Euro Lohn gibt.

Wenn die Leute nämlich kein Geld haben, können sie auch keine gastronomischen Angebote nutzen.

Und beim Thema Qualm in der Gastronomie zeigt sich ja u.a. auch wie interessiert die verheerend die Wirte mit Nachfrageverhalten umgehen; man sollte erstmal die eigenen Hausaufgaben (gilt für ein Großteil der Gastronomie, sicherlich nicht fürs Abseits) machen als nach der Politik und anderen Rahmenbedingungen zu rufen.
 
Die Motivation eines einzelnen Gastronom, die Loehne zu erhoehen oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.

Gesetzt den Fall, die Gastronomie wuerde auf die Mehrwertsteuersenkung nicht reagieren, wuerden die Gewinne explodieren. Dies fuehrt in einer Marktwirtschaft dazu, dass die hohen Gewinne dazu fuehren, dass neue Anbieter in die Branche stroemen. Das groessere Angebot an gastronomischen Leistungen fuehrt zu sinkenden Preisen. Die groessere Nachfrage nach Arbeitskraeften in dieser Branche fuehrt zu steigenden Loehnen.

Unterm Strich waechst die Branche. Die Gaeste gehen oefters in Gaststaetten und konsumieren mehr. Es werden mehr Menschen beschaeftigt und zwar zu hoeheren Loehnen.

Zu diesen Effekten einer geschlossenen Volkswirtschaft hinzu kommen Effekte, da unsere Grenzen offen sind. Mehr Deutsche verbringen ihren Urlaub in Deutschland statt im Ausland. Mehr Auslaender besuchen Deutschland (Messen, Urlaub). Es muessen weniger Deutsche im Ausland in der Gastronomie arbeiten (wie etwa in Oestereich) und mehr auslaendische Arbeitskraefte suchen und finden einen Arbeitsplatz in der deutschen Gastronomie.
 
Ist das immer noch so, dass der Mindestlohn in der Gastronomie in Bundesländern unterschiedlich ist? Im Saarland gibt es keinen Mindestlohn, in NRW liegt er wohl derzeit bei 6,30 (laut ahgz).
Muss ich nun Mindestlohn zahlen oder nicht?
 
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