Gastgewerbe Gedankensplitter

Kurze Beitraege, Gedanken und Meinungen von Besuchern und Machern des Gastgewerbe-Portals Abseits.de

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Mittwoch, Januar 27, 2010

Haftet der Admin-C?

Wissen Sie als Gastronom oder Hotelier, wer der Admin-C, der administrative Ansprechpartner, Ihrer Website ist? Wenn nicht, können Sie beim Whois-Service der Denic nachschauen.

In vielen Fällen steht dort jemand, etwa von einer Webagentur, der diese Website für Sie erstellt hat. Dies ist gefährlich, denn der Admin-C hat faktisch die Verfügungsmacht über Ihre Website.

Aber auch für den Admin-C ist es gefährlich, für fremde Inhalte gerade zu stehen. Der Frage, inwieweit dies nach einem neuen Urtel des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09) noch gilt, geht Rechtsanwalt Ulrich Luckhaus im Sedo Newsletter vom 26. Januar 2010 nach: "Haftet der Admin-C?".

   
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