Danach müssen die Arbeitgeber die Sozialbeiträge, die bisher meistens bis zum 15. des Folgemonats abzuführen waren, künftig am Ende des laufenden Monats überweisen - also zeitnah mit der Auszahlung der Nettolöhne und -gehälter. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Lohn und Gehalt einbehalten.
Durch die Neuregelung sind für die Sozialversicherung die Beiträge, die ihr mit der erbrachten Arbeitsleistung der Beschäftigten zustehen, schneller verfügbar: Nämlich noch in dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Dies verbessert die Liquidität der Sozialversicherungen und verschlechtert die Liquidität der Arbeitgeber. Deutlicher formuliert: Im Jahre 2006 müssen die Unternehmen Beiträge für 13 Monate zahlen, auch wenn das Jahr - dank fehlender Zuständigkeit der Bundesregierung - weiterhin nur 12 Monate hat.
Für die Arbeitgeber ändert sich konkret, dass:
- die Unternehmen, die bisher ihre Beiträge zum 25. des Monats abgeführt haben, von einer Verschiebung des Zeitpunkts zum Monatsende profitieren.
- für jene Unternehmen, die bislang die Beiträge zum 15. des Folgemonats abgeführt haben, der Fälligkeitstermin um zwei Wochen vorgezogen wird.
- Arbeitgeber nur Beitragsvorschüsse zahlen müssen, wenn in der Abrechnung für den laufenden Monat Überstunden nicht mehr berücksichtigt werden können. Diese Überstunden müssen erst zum nächsten Monatsende abgerechnet werden.
Siehe dazu auch meinen früheren "Protest gegen die Neuregelung der Zahlung der Sozialversicherungsbeitraege ab Januar 2006.".
In einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 22. Dezember 2005 ("Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2006") heißt es:
"Die bisherige Praxis ist eine überholte Regelung aus der Zeit der 'Lohntüte', als die Löhne noch für jeden Einzelnen in den Lohnbüros errechnet werden mussten und in der 'Lohntüte' in bar ausgezahlt wurden. Auf dem Stand der damaligen Technik war es nicht möglich, Löhne und Gehälter sowie die Sozialbeiträge zeitnah zu berechnen, auszuzahlen und zu überweisen. Heute erfolgt die Lohnzahlung mit moderner Informationstechnik."Wieso eine "moderne Informationstechnik" dabei helfen können sollte, drei Banktage vor dem Monatsende Löhne abzurechnen, soll mir ein Sesselfurzer in der Bundesregierung mal erklären. Zu diesem Zeitpunkt stehen Informationen über die Anzahl der Arbeitsstunden, die an den restlichen Tagen des Monats geleistet werden, einfach noch nicht zur Verfügung. Eine korrekte Lohnabrechnung ist zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht möglich (Gehälter und fixe Monatslöhne können hingegen bereits abgerechnet werden). Ich werde mich schlichtweg weigern, Ergebnisse einer inkorrekten Lohnabrechnung zu melden. Ob sich ein Richter finden wird, der mich dazu verdonnern sollte?