Seit Januar 2006 müssen die Sozialversicherungsabgaben des laufenden Monats schon vor Ende des Monats überwiesen werden, was die Betriebe vor große Probleme stellt. Noch bevor der tatsächliche Lohn feststeht, müssen die Beiträge darauf bezahlt werden. Siehe dazu auch unseren kritischen Beitrag "Ulla Schmidt laeuft Amok: Griff in die Kasse der Unternehmen soll Illiquiditaet der Rentenversicherung verhindern" vom 30. April 2002.
Bisher gab es drei Regeln, wie der voraussichtliche Beitrag geschätzt werden soll, die sich nur Sesselfurzer in ihrer Pedanterie, Scheiße in bürokratische Verfahrensweisen zu pressen, ausdenken konnten:
- Fiktivabrechnung ( Berechnungsbasis ist der laufende Monat, relevante Änderungen werden berücksichtigt)
- Bezug zum Vormonat (Berechnungsbasis ist der Vormonat, relevante Änderungen werden berücksichtigt)
- Durchschnittsbildung (ein Durchschnitt von vergangenen Monaten wird gebildet; ist mittlerweile möglich)
Am 30. Juni 2006 hat die fette Regierung ihr Kartell der Mittelmäßigkeit im Deutschen Bundestag das "Mittelstandsentlastungsgesetz" beschließen lassen und darin die Möglichkeit einer Pauschalzahlung eröffnet. Kurz gesagt: Man meldet jeweils für den Folgemonat den genau berechneten Betrag des Vormonats. Mit anderen Worten: man hat die alte Regelung wieder eingeführt mit dem Unterschied, das eine Pauschale vorab kassiert wird. Siehe dazu: "Steuer-Newsletter 26 - 2006" der IHK Darmstadt.