Die Rauchverbots-Bürokratie treibt in Österreich schon Blüten:
"Das Rauchverbot nach den genannten Bestimmungen ist in den betroffenen Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis 'Rauchen verboten' oder durch eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen. Diese Hinweise müssen in ausreichender Zahl und Größe so angebracht werden, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung klar ersichtlich sind (siehe § 13a Tabakgesetz)."
Die
Wirtschaftskammer Österreich hält auch gleich ein
Muster-Hinweisschild (PDF) parat:
"Es kann allenfalls ergänzt werden (z. B. mit dem Zusatz 'Wir bitten um Verständnis')."
Wenn die deutschen Sesselfurzer auf die dreiste Idee kommen, daß man seine Kneipe mit zahlreichen Rauchverbotsschildern zu kleistern muß, damit man von jedem Sitzplatz aus wenigstens ein Schild sieht, müßte ich meinerseits höflichst um Verständnis bitten, daß man mich
im Arsche lecken möge, auch wenn der Bischof von Bamberg diesmal unschuldig ist.