Darin heißt es:
"Der allergrößte Teil der Hungerlohn-Arbeitsplätze ist im Dienstleistungsbereich: putzen, bewachen, Wäsche waschen, Briefe zustellen, Haare schneiden. Wie sollen denn diese Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden?"Zumindest für das Wäsche waschen für das Gastgewerbe ist dies nicht richtig:
- Für kleine Familienbetriebe, die vielfach die Wäsche waschen, würde ein gesetzlicher Mindestlohn nicht gelten, denn der Inhaber und seine mithelfenden Familienangehörige, insoweit sie ihre Arbeitskraft im Rahmen familiärer Bindung erbringen, sind keine Arbeitnehmer.
- Großaufträge für Gastro-Wäsche aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden heute schon zum Beispiel vom Fliegel Textilservice in Polen erledigt. Siehe dazu: "Für saubere Wäsche über die Grenze", in: Deutschlandfunk vom 18. Mai 2007.