- Kunden dieser regulierten Branchen können Arbeiten, die sie früher vergeben haben, selbst ausführen. So reagieren clevere Gastronomen auf die bereits bestehenden gesetzlichen Mindestlöhne für die Baubranche, die Maler und Lackierer, in der Weise, daß sie für nicht zu komplexe Arbeiten, die im eigenen Haus fällig werden und die sie selbst dirigieren können, Fachkräfte dieser Branchen lediglich für die Zeit der Bau- und Renovierungsarbeiten einstellen und nach dem niedrigeren Tarif des Hotel- und Gaststättengewerbes entlohnen oder den Lohn frei vereinbaren, weil in vielen Bezirken für das Hotel- und Gastgewerbe überhaupt kein Tarifvertrag mehr abgeschlossen worden ist.
- Branchengrenzen sind nicht eindeutig zu definieren. So erledigen inzwischen viele Landschaftsgärtner einfache Bauarbeiten. Reinigungsarbeiten werden von Hausmeister-Service-Unternehmen und Gärtnern angeboten. All dies ist legal, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht hauptsächlich reinigen. Nur dann gilt der allgemeinverbindliche Mindestlohntarif. Siehe dazu: "Gebäudereiniger tarnen sich als Gärtner", in: ka-news vom 16. Juni 2008.
Gastronomie & Hotellerie - Kurze Beitraege, Gedanken und Meinungen von Besuchern und Machern des Gastgewerbe-Portals Abseits.de
Montag, Juni 16, 2008
Branchenbezogene Mindestloehne nutzen.
Zwei Schwachpunkte aller branchenbezogenen Mindestlöhne sind: