Kollegen, die bislang bereit gewesen sind, Praktikanten einzustellen, sollten sich dies gut überlegen. Insbesondere sollte man sich davor hüten, Praktikanten, selbst und insbesondere wenn sie ein Hochschulstudium mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben, mit anspruchsvollen Arbeiten zu betrauen, die ihrer schulichen Ausbildung angemessen sind. So begründete die klagende Ex-Praktikantin ihre nachträgliche Entgeltforderung wie folgt:
"Sie sei nicht als einfache Praktikantin tätig geworden, sondern habe in den einzelnen Projekten als normale Arbeitskraft der jeweiligen Projektleitung zugearbeitet. Abgesehen von der konkreten Entscheidungsbefugnis und der finanziellen und konzeptionellen Verantwortung habe sie die gleichen Arbeiten wie die Projektleitung selbst ausgeübt."Zum Hintergrund dieses Urteils: "Praktikantin erstreitet faire Bezahlung", in: Spiegel vom 16. Juni 2008.