Ergänzend zu den dort angegebenen Gründen gibt es einen weiteren Grund, den man auch bei der Weitergabe des Businessplans an Banken und andere Vertragspartner bedenken sollte: Zwar gilt für Banker und Finanzbeamte eine Verpflichtung, Informationen vertraulich zu verwahren, doch in beiden Berufsfeldern tummeln sich auch viele, die frustriert sind von ihrem Job und lieber heute als morgen einer anderen Tätigkeit nachgehen würden. Um zu vermeiden, daß Konzepte oder wichtige Elemente von Konzepten geklaut werden, sollte man Businesspläne, bevor man sie aus der Hand gibt, von allen Détails säubern, die man sich mühsam erarbeitet hat, und so zubereiten, daß ein potentieller Wettbewerber substantiell nichts mehr damit anfangen kann. Technisch kann man das z.B. so machen, daß man die Aussagen, die man nicht veröffentlichen will, im Textbearbeitungsprogram als verborgenen Text (so heißt dies z.B. in Microsoft Word) formatiert. Dann kann man den Businessplan wahlweise mit (für interne Zwecke) oder ohne (für Dritte) verborgenen Text ausdrucken.
Dazu eine wahre Geschichte, die mir passiert ist. Ein Hauseigentümer, der einen Nachpächter suchte und mir schon in der ersten Verhandlungsrunde negativ auffiel, weil er frank und frei davon sprach, er wolle mir einen Teil des Inventars des Vorpächters "schwarz" verkaufen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß ich nichts "schwarz" kaufen könne, weil ich kein Schwarzgeld habe. Im weiteren Verlauf des Gesprächs bat er darum, meinen Businessplan, den ich mitgebracht hatten, um damit
Monate später habe ich mitbekommen, daß das Objekt von einem anderen eröffnet worden ist. Ich habe mir den Laden dann einmal angeschaut. Der andere Pächter hatte ziemlich genau das von mir entwickelte Konzept samt der völlig überhöhten Investitionen realisiert. Er hat nicht lange durchgehalten. Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Verpächter seinem naiven Pächter mein Konzept vor die Nase gehalten hat, um ihm die Angst vor dem finanziellen Abenteuer zu nehmen.