Ein bißchen fühle ich mich an den bösen Witz erinnert, in dem ein Afro-Amerikaner in der U-Bahn sitzt und eine jiddische Zeitung liest. Da klopft ihm ein Jude auf die Schulter und sagt: "Es reicht Ihnen wohl nicht, Neger zu sein?" (mehr "jüdische Witze" auf der Website des Jüdischen Studentenverbandes Stuttgart).
In der Sache möchte ich einfach darauf hinweisen, daß es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft zu benachteiligen. Jemanden nur deshalb nicht einzustellen, weil er kein Migrant ist, um so eine Quote zu erfüllen, wäre rechtswidrig.
Arbeitgeber würden in einen unlösbaren Konflikt getrieben:
- Einerseits sollten sie sich davor hüten, überhaupt danach zu fragen, ob jemand Migrant ist, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, Bewerber aus ethnischen Gründen nicht einzustellen.
- Anderseits müßten sie ermitteln, ob jemand Migrant ist, um, falls die Migrantenquote unterschritten ist, einen Migranten bei der Personalauswahl zu bevorzugen.
Zu den Erfahrungen inbesondere in den USA mit solchen Regulierungen siehe: "Quote für Ausländer" vom 4. September 2006.
Ganz nebenbei: Ich müßte bei uns Migranten rausschmeißen, weil wir die Quote übererfüllen - unter dem Vorbehalt, daß ich nicht so genau weiß, nach welchen Kriterien Necia Kelek einen Migrantenstatus festmachen will.