- "Zollkontrolle im Gaststättengewerbe", eine Pressemitteilung vom 27. Januar 2010.
- "Zoll prüft im Gastronomiegewerbe" vom 25. Januar 2010.
In Bamberg verlangten die Zöllner von den Mitarbeitern Sozialversicherungsausweise zu sehen und waren der irrigen Auffassung, diese seien mitzuführen, obwohl die Mitführungspflicht seit Januar 2009 aufgehoben ist.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu fest ("Sozialversicherungsausweis / Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren"):
"Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese Mitführungspflicht ist zum 1.1.2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Jedoch besteht seitdem eine Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Personen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind, bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen."