Saarländische Kollegen haben dieses unsinnige Gesetz einstweilig beim Verfassungsgerichts Saarland gekippt: "Verfassungsgericht kippt strenges Rauchverbot an der Saar", in: Welt vom 23. Juni 2010. Das Urteil Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Lv 3, 4 u. 6/10 e.A. vom 21. Juni 2010 als PDF. Darin heißt es unter anderem:
"Denn auch wenn ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig sein sollte, stellt sich die Frage, ob von Verfassungs wegen Übergangsregelungen und/oder ein finanzieller Ausgleich zugunsten derjenigen Gaststätteninhaber geboten sind, die durch die Anordnung eines strikten Rauchverbots in besonderer Weise belastet werden...."