Da viele Bäckerbetriebe des Handwerks auch in ihren eigenen Betrieben auf das Aufbacken von Fertigteiglingen nicht verzichten, verschwimmen für viele Kunden die möglichen Qualitätsunterschiede zwischen handwerklich hergestellten Brötchen und Brot und aufgebackenen Fertigteiglingen. So schreibt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks selbst:
"Der größere Umsatz je Betrieb begünstigt die Einführung neuer Technologien: Mehlsiloanlagen, Teigstraßen, EDV-gesteuerte Vertriebssysteme, Öfen und Kühlanlagen sind in Handwerksbetrieben keine Seltenheit mehr. Sie ermöglichen eine effiziente, flexible Produktion und gleichzeitig die Herstellung einer größeren Produktvielfalt. So können z. B. die selbst hergestellten Teiglinge über Nacht gekühlt gelagert und am nächsten Tag in der Backstube oder im Verkaufsraum gebacken werden."Was bleibt ist der erhebliche Preisunterschied.
Seit einigen Monaten ärgert Aldi-Süd das Bäckerhandwerk noch mehr. In vielen Aldi-Filialen finden die Kunden Automaten, die auf Knopfdruck aufgebackene Fertigteiglinge auswerfen und ggfs. weitere aufbacken. Ich habe deren Qualität getestet. Wenn sie gerade frisch aufgebacken sind (am besten also, wenn sich eine Reihe wartender Käufer gebildet hat), schmecken sie warm nicht schlecht, besser als manche stundenlang herumliegenden Brötchen von Discountbäckern oder Bäckern. Nach einiger Zeit krümmeln sie genauso wie andere aufgebackene Fertigteiglinge.
Erkennbar, zumindest in der Aldi-Filiale in der Nähe meines Wohnorts wird das Angebot rege angenommen. Das verärgert offensichtlich das Bäckerhandwerk. Statt sich auf die Qualität handwerklicher Produkte zu besinnen, zieht man vor Gericht:
- "Das falsche Rezept", in: Frankfurt Allgemeine Zeitung vom 19. Juli 2010.
- "Bäcker-Aufstand gegen Aldi", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Juli 2010.
Ein Nebenkriegssschauplatz ist, daß die von Aldi-Süd ausgepriesenen Produktbezeichnungen anders verwendet als in den Leitsätzen für Brot- und Kleingebäck der Deutschen Lebensmittelbuchkommission definiert. Das Roggenmischbrot enthalte zu wenig Roggen, das Dinkelvollkornbrot zu wenig Dinkel. Ein Urteil insoweit könnte interessant werden, denn die "Leitsätze" sind kein Gesetz, sondern ziemlich obskure Regeln, die wenig transparent weiter entwickelt werden. Sie dienen weniger dem Verbraucherschutz als den Brancheninteressen der jeweiligen Handwerke. Siehe dazu:
- "Lebensmittelbuchkommission bleibt Geheimsache", in: Foodwatch vom 8. März 2010, und
- "Vom Kalb und vom Schwein".